2006-07-05

Roggenbrot enthält immer auch Weizen

Der Gesetzgeber schreibt in den "Leitsätzen für Brot und Kleingebäck", dass ein Roggenbrot mindestens 90% Roggen enthalten muss. Nur gibt es im Biobereich immer wieder die Diskussion, ob dies eine Irreführung des Verbrauchers ist. Deshalb verwenden die Bio-Bäckereien alter Schule für ihr Roggenbrot "natürlich" 100% Roggenmehl. Auf meinem Weg zur Arbeit bin ich jetzt an einem Getreidefeld vorbei gefahren, was mir den Unsinn dieser Diskussion noch mal vor Augen geführt hat: Ein Getreidefeld enthält nie nur eine Sorte Getreide, sondern immer einen Anteil Fremdbesatz. Und da gerade Roggen und Weizenkörner in etwa gleich groß sind, sind sie mechanisch nur schwer zu trennen. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber auch den Mühlen, eine Getreidemischung als Roggenmehl zu verkaufen, wenn sie mindestens 90% Roggen enthält. Die Folge ist, dass auch ein "reines Roggenbrot" aus der Bio-Bäckerei Weizen enthält. Vermutlich werden die 10%, die möglich sind, weder von der Mühle noch vom Bäcker ausgeschöpft. Enthalten ist der Weizen auf jeden Fall. (Der Weizenzusatz kann auch aus backtechnologischer Sicht sinnvoll und vertretbar sein. Ein Roggenmehlbrot macht Weizen lockerer. Bei einem Schrotbrot mit hohem Anteil an groben Schrot ist ein Zusatz von Weizen allerdings nicht notwendig.)

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